Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.06.2011 - II-8 UF 235/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Elterliche Sorge; Verurteilung wegen früheren sexuellen Missbrauchs von Kindern
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1671 BGB
Elterliche Sorge; Verurteilung wegen früheren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Kindesvater trotz in der Vergangenheit begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Kindesvater trotz in der Vergangenheit begangenen sexuellen Missbrauchs von Kindern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dülmen, 29.10.2010 - 6 F 155/09
- AG Dülmen, 29.10.2010 - 6 F 156/09
- OLG Hamm, 20.06.2011 - II-8 UF 235/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 235
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2011 - 8 UF 235/10
Für die allgemein gehaltene Aussage, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern dem Kindeswohl prinzipiell förderlicher sei als die Alleinsorge eines Elternteils, besteht keine empirisch gesicherte Grundlage (BGH, NJW 2008, 994 f.;… Palandt-Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1671 Rdnr. 16).Entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl, so hat das Gericht auf der zweiten Prüfungsebene zu beurteilen, ob die Übertragung der elterlichen Sorge (gerade) auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht (BGH, NJW 2008, 994).
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2011 - 8 UF 235/10
In Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht "funktioniert" und es den Eltern nicht gelingt, zu Entscheidungen im Interesse des Kindes zu gelangen, ist der Alleinsorge eines Elternteils gegenüber dem Fortbestand der gemeinsamen Sorge der Vorzug zu geben (BGH, NJW 2005, 2080).